Greenpeace-Urteil in den USA. Gut oder schlecht?
Greenpeace war den Mächtigen schon immer ein Dorn im Auge.
Wir erinnern uns an den Bombenanschlag auf die „Rainbow Warrior“ im Jahre 1985, der zu ihrer Versenkung führte. Der damalige Anschlag, durchgeführt durch den französischen Geheimdienst, kostete sogar ein Menschenleben.
Heute geht der Kampf gegen die professionellen Protestierer weiter, auch wenn mit anderen Mitteln.
Vor wenigen Tagen wurde im Zivilprozess die Umweltorganisation Greenpeace zu einer Zahlung von 345 Millionen Dollar (292 Mio. EUR) Schadensersatz an den Pipelinebetreiber Energy Transfer verurteilt.
Hiermit wird Greenpeace praktisch zum Ausgleich der finanziellen Schäden verurteilt, die durch die Proteste der Umweltorganisation während der Errichtung der Pipeline entstanden sein sollen. Es geht um die Verzögerungen beim Bau, um den Vorwurf der Verleumdung, Verschwörung, des Hausfriedensbruches und um „unerlaubte Eingriffe in Geschäftsbeziehungen.“
Da es sich um einen Zivilprozess handelt, geht es nicht etwa um irgendwelche verbrecherischen Handlungen, sondern um die Frage der Entschädigung eines Unternehmens für behauptete Schäden.
Greenpeace USA erklärte, dieses absolut nicht zahlen zu können. Sollte das Urteil Bestand haben, so wird die Umweltorganisation wohl in die Insolvenz gehen und vielleicht aufhören zu existieren.
Greenpeace erklärt, es würde sich um ein ungerechtfertigtes SLAPP-Verfahren handeln. So ganz unbegründet scheint dieses tatsächlich nicht zu sein.
Zum Verständnis: als SLAPP bezeichnet man eine „strategische Klage gegen öffentliche Beteiligung“ (engl: Strategic Lawsuit Against Public Participation). Kurz gesagt sind es oft unbegründete oder gar missbräuchliche Klagen von kapitalstarken Unternehmen oder Politkern gegen Kritiker, Aktivisten, Journalisten usw. um diese einzuschüchtern, zu entmutigen und so öffentliche Debatten einzudämmen. Wegen der hohen Verfahrenskosten, der Dauer der Verfahren und dem Risiko prozessual zu unterliegen, funktionieren derartige Einschüchterungen recht gut.
Recht ähnlich funktionieren in Deutschland die Anzeigen der Politiker nach §188 StGB gegen Kritiker, mit dem Unterschied, hier wird sich des Strafrechts bedient. Die Betroffenen können sich oft aus finanziellen Gründen nicht gerichtlich wehren, geben sich eingeschüchtert und akzeptieren oftmals die Strafbefehle. Dafür gibt es viele Beispiele.
Zu der Verurteilung von Greenpeace fallen mir spontan zwei Einordnungen ein, die völlig gegenläufig sind.
Einordnung 1:
Das Verfahren gegen Greenpeace in den USA kann nur beunruhigen. Auch wenn man mit Greenpeace und dem „Umweltgetue“ nichts anfangen kann, so muss man dennoch die Praxis des SLAPP verurteilen. Wenn Protestierertum und Aktionismus zum Haftungsrisiko in dreistelliger Millionenhöhe werden kann, dann stimmen die Verhältnisse nicht mehr.
In den USA existieren zwar Anti-SLAPP-Gesetze, jedoch nur auf Bundesebene. Die Verurteilung fand vor einem Gericht in North Dakota statt.
Einordnung 2:
Greenpeace ist keine idealistische, ehrenamtliche Truppe, sondern ganz klar ein Wirtschaftsunternehmen mit dem Geschäftsmodell: Protest. Das zeigen die Jahresberichte deutlich. Viele Aktivisten sind "Berufsprotestierer" im Sinne von Angestellten, die ihren Lebensunterhalt daraus bestreiten. Greenpeace- Mitbegründer Patrick Moore (der die Organisation verlassen hat) beschreibt das als Übergang von idealistischen Anfängen zu einem "Business mit Payroll", das mehr auf Wachstum und Spenden fokussiert ist als auf pure Selbstlosigkeit.
So betrachtet wäre Greenpeace ein Wirtschaftsunternehmen und der Untergang vor Gericht lediglich ein Unternehmerrisiko.
Ich werde mich hier nicht festlegen. Wichtig ist, dass protestieren, also die Zuschaustellung der eigenen Meinung, zumindest für den Otto-Normal-Protestierer nicht zum wirtschaftlichen Risiko werden darf.
(RS. 05.03.26)