Roter Teppich für Mörder?
Wir rollen offenbar auch Mördern und Vergewaltigern den roten Teppich aus und fliegen diese freiwillig ein.
Außerhalb der „normalen“ Völkerwanderung, also der Bewegung von Migranten über etliche Grenzen hinweg in Richtung Deutschland, fliegen wir Menschen im Rahmen eines UNHCR (Flüchtlingswerk der vereinten Nationen) Programms freiwillig nach Deutschland ein. Hierbei handelt es sich um das so genannte Resettlement-Programm, also um geplante Neuansiedlung angeblich besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge in aufnahmebereiten Staaten (also auch Deutschland), basierend auf UNHCR-Auswahl und festgelegten Kontingenten. In Deutschland sind hier § 23 Abs. 4 AufenthG und diverse EU-Verordnungen maßgebend. Im Fokus sollen hier vulnerable Gruppen, die vom UNHCR definiert werden, darunter Folteropfer, Frauen in Notlagen oder medizinische Fälle maßgeblich sein. So weit, so gut.
Neben der lästigen Illegalen Migration rollen wir also auch „legalen Flüchtlingen“, angeblich Folteropfern, geschändeten oder gefährdeten und vom Tod bedrohten Frauen oder bei woanders nicht behandelbaren Kranken, einen roten Teppich aus und heißen diese willkommen. Diese Leute müssen nicht etwa ein Asylverfahren oder andre „unzumutbare Ungeheuerlichkeiten“ durchlaufen, nein, diese halten sich von Anfang an legal in Deutschland auf, bekommen Papiere und eine gültige Aufenthaltserlaubnis. Schön von uns.
Das Programm wurde in Deutschland im Jahre 2012 von der Merkel II Regierung initiiert. Der Grund war wahrscheinlich zunächst gar redlich. Gute Presse, internationale Achtung und „Gottes Segen“ war der Regierung sicher. Schließlich handelte es sich um ein Programm, dass aus dem Herzen der UN erwachsen ist, der UNHCR. Sie wissen schon, das sind die Leute, die sich um Flüchtlinge kümmern, Reissäcke verteilen und Wasseraufbereitungsanlagen aufstellen, Zelte bauen und pressewirksam in weißen Kitteln Fliegen vertreiben und Spritzen setzen.
Dass sich die UNHCR massiven Vorwürfen gegenübersieht, darunter Betrug, Korruption, insbesondere gerade beim Auswahlverfahren zu diesem "Umsiedlungsprogramm", Dokumentenfälschung, sexuelle Ausbeutung durch Mitarbeiter usw., passt natürlich nicht ins Bild der doch so noblen Tätigkeit.
Und tatsächlich, scheint es im Auswahlverfahren der UNHCR einiges im Argen zu liegen. Die Maschinerie der Auswahl im Resettlement-Programm ist scheinbar so gut geschmiert, dass sie andauernd angeblich besonders Schutzbedürftige in alle Himmelsrichtungen schleudert.
Auf diese Art kam auch der Mörder aus Hamburg, Ariop Moses A., angeblich ein Südsudanese, im Jahr 2024 nach Deutschland. Hier stellt sich natürlich sofort die berechtigte Frage, wie kam er im Rahmen des Resettlement-Programms nach Deutschland, war er doch weder eine geschundene Frau, noch scheint er eine besonders behandlungsbedürftige Krankheit gehabt zu haben. Vor Folter war er in dem sicheren Drittstatt (Kenia), in dem er sich vor der Einreise mutmaßlich aufhielt, scheinbar auch sicher. Es muss daher erst mal angenommen werden, Ariop Moses A. kam auf einem gut geschmierten Weg nach Deutschland und wurde hier mit Handkuss und Papieren empfangen. Derweil wissen wir noch nicht mal zuverlässig, wann er überhaupt geboren wurde. Mangels dieser Erkenntnis wurde in den Dokumenten das Geburtsdatum auf den ersten Januar eingetragen. Das ist so üblich, wenn das Geburtsdatum der Behörde unbekannt ist. Wissen wir überhaupt, ob er ein Sudanese war und wer er eigentlich gewesen ist?
Ariop Moses A. wurde hier innerhalb kurzer Zeit straffällig, fiel mit Gewaltdelikten auf und griff noch zwei Tage vor der Tat in der Hamburger U-Bahn gar Polizisten an.
(RS. 01.02.26)