Frauke interpretiert das Grundgesetz
Immer wenn es um die Frauke geht muss ich mich aufregen.
Gestern hat Frauke behauptet, die Absicht der AfD in Sachsen-Anhalt, ein Begrüßungsgeld an Babys dort auszuzahlen, sofern einer der Eltern Deutsche ist, würde gegen das Grungesetz verstoßen. Das soll lt. Frauke gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz im Art.3 des GG verstoßen.
Nun ja, da hat Frauke übersehen, dass das Grundgesetz selbst gegen den Art.3 verstößt, indem z.B. nur Deutschen ausdrücklich ein Versammlungsrecht eingeräumt wird oder das Recht Vereine und Gesellschaften zu gründen und ausdrücklich nur Deutschen eine Freizügigkeit im Bundesgebiet garantiert wird, wie auch ausdrücklich nur Deutschen die Freie Wahl des Berufes und des Arbeitsplatzes garantiert wird. Also was soll die Aufregung?
Auch die letzten Tage konnte Frauke nicht innehalten.
Es ist schon äußerst amüsant, was eine plötzliche Vaterschaft eines offen schwulen hohen Politikers auslöst und aufdeckt. Durch die Causa Spahn, die beim Merz scheinbar eine völlige Entgeisterung bewirkte, ist Merz plötzlich mitten im Meltdown, schimpft im Sommerinterview über die „ewige Nörgelei“, beschimpft das ZDF und auch die Bevölkerung, die angeblich nicht versteht was passiert.
Bravo Jens Spahn! Deine Vaterschaft war scheinbar der letzte Sargnagel für das Nervenkostüm des Merz.
Auch kommen die Uraltemanzen plötzlich wieder hervor. Selbst den kämpferischen Frauenrechtlerinnen, früher die Befürworterinnen der totalen Abtreibung und die Verfechterinnen des „mein Bauch gehört mir“, geht die Leihmutterschaft gegen den Strich und gegen die Moral.
Die Frauke macht da aber nicht mit. Wir reden von der Frauke, die kurz vor knapp davorstand, über das Grundgesetz zu wachen. Damals sprach sie bereits Sachen aus, die für viele Menschen völlig unakzeptabel waren. Darunter so etwas wie „Es gibt gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt“ oder „Die Tötung eines Menschen ohne herabwürdigende Begleitumstände, die ihm seine Subjektqualität absprechen, verletzt Art. 1 GG nicht.“
Nach der unbefleckten Kinderhervorzauberung durch Spahn, meldete sich natürlich auch Frauke zu Wort, mit Sichtweisen auf das Grundgesetz, die vielen die Schuhe ausziehen. Mir auch. Frauke, die beinahe Verfassungsrichterin geworden ist, passt in Ihren Thesen das Grundgesetz an Ihre offen Linke Gesinnung an.
In einem Interview sagt sie: „Die Freiheit und der Mensch, das steht im Zentrum. Seine Autonomie, sein selbstbestimmtes Handeln. Das heißt, die Menschenwürde, mit der ja jetzt vielfach argumentiert wird gegen die Legalisierung der Leihmutterschaft, die ist nicht die Grenze, die ist der Grund für die Selbstbestimmung.“
Ferner: „Und wenn eine Frau selbstbestimmt, autonom, freiwillig, gut informiert entscheidet, dass sie sich als Leihmutter zur Verfügung stellen möchte, dann darf der Staat das meines Erachtens nicht verbieten.“… „So etwas wie einen Schutz vor sich selbst gebe es nicht.“
Auch sagte sie: „Das jetzige Verbot der Leihmutterschaft und der Eizellspende, das ist ein Grundrechtseingriff. Das ist ein Eingriff in Grundrechte der Menschen, die auf eine Leihmutterschaft oder eine Eizellspende angewiesen sind, um ein Kind zu bekommen. Und der Staat braucht für solche Grundrechtseingriffe einen Rechtfertigungsgrund.“
Hier habe ich wahrscheinlich etwas überlesen. Mir ist zumindest nicht bekannt, dass im GG irgend etwas vom Recht auf Kinder steht.
Hier beweist uns Frauke, dass eine libertäre Einstellung und das Linkssein in Ihrem Kopf funktioniert. Wie das geht? Fragt mich nicht. Leider übersieht Frauke, dass auch ein noch ungeborenes Leben bereits Rechte hat. Nicht aber für Frauke. Bis zu Geburt ist ein Baby für sie scheinbar nur ein Zellhaufen ohne jeder Menschenwürde.
Also ich, eine zutiefst libertäre Seele, von einem Glauben praktisch nicht belastet, kann die Gedanken der Frauke durchaus nachvollziehen. Nachvollziehen heißt aber nicht gutheißen. Meiner Moral und der vieler, vieler Menschen widerstrebt der Gedanke, ein Fötus, das bereits als Mensch erkennbar ist oder gar ein ausgewachsenes Baby kurz vor der Geburt, hätte keine Rechte. Die Möglichkeit ein Baby noch unmittelbar vor der Geburt im Mutterleib töten zu dürfen, ist abscheulich und eine Horrorvorstellung. Die Sache mit der Leihmutterschaft ist auch so ein Ding. Auch wenn ich bei allen Menschen den Wunsch nach Kindern absolut nachvollziehen kann, so verkommt aber ein Kind zu reiner Handelsware.
Eine Leihmutterschaft wird geplant und medizinisch eingeleitet. Eine Frau liefert die Eizelle, Medizin befruchtet, pflanzt ein und überwacht, eine andere Frau trägt aus und gebärt. Besteht der Verdacht auf eine Behinderung des Kindes -> Zwangsabtreibung. Falsches Geschlecht -> Zwangsabtreibung. So sind die Verträge. Alles bezahlt vom Käufer.
Nach der Geburt wird das Kind an den Käufer übergeben. Das ist Barbarei. Selbst Hundewelpen räumt man eine Zeit bei der Mutter ein.
Purer Menschenhandel, den Frauke aber nicht problematisch sieht, denn lt. Frauke ist Kinder zu haben schließlich ein Menschenrecht. Wo das in der Verfassung stehen soll, ist mir nicht bekannt. Schlichter Unsinn und ein Hinweis, dass sich Frauke das Grundgesetz so hinbiegt, bis es passt.
Was würde dem Grundgesetz blühen, wäre Frauke nur Verfassungsrichterin geworden.
Ich bin dem Universum dankbar, sie wacht nicht über unsere Verfassung.
Und das Kind von Spahn? Nun ja, der Junge Georg tut mir jetzt schon leid. Sobald er lesen kann, wird er seine Geschichte überall lesen können. Andere Kinder, und wir wissen, Kinder sind gemein und grausam, werden ihn mit schlimmen Wörtern schimpfen, ihn ausgrenzen und mobben. Ich kann mir so etwas wie Schwule Sau, Bastard, Retortenschwein, Regenbgenschwuchtel usw. usw. vorstellen. Eigentlich kann das Kind ungestört nur noch im Ausland oder inkognito oder beides aufwachsen. Mir tut der Junge jetzt schon leid. Ich wünsche viel Kraft.
(RS. 30.07.26 )