Für von der Leyen sind gefährliche Falschinformationen (Wahrheit?) ein Virus!
Bild: Urula von der Leyn auf dem Copenhagen Democracy Congress2024
Wir sollten Donald Trump und der US-Administration unendlich dankbar sein.
Durch die Sanktionierung mehrerer Europäer, die sich um die Zensur innerhalb der EU und den Digital-Services-Act der EU verdient gemacht haben, wurde endlich, endlich, endlich der Totalitarismus, der Zentralismus und das gegen die Demokratie gerichtete Handeln der Europäischen Union thematisiert und auf die große Weltbühne gebracht.
Auch wenn viele, sehr viele Kritiker, uns eingeschlossen, die Zensurmechanismen in Deutschland und der EU kritisieren, hat Trump diese endgültig sichtbar gemacht.
Wie wir bereits hier vermuteten, positionieren sich nun die wahren demokratischen Kräfte und die selbsternannten „Demokraten“ völlig gegenläufig. Während von den Verfechtern der Meinungsfreiheit Fakten und schlüssige Argumente herangeführt werden, bekommen wir von der Seite der Verfechter der „UnsereDemokratie“ – Oligarchie nur die abgedroschenen, längst widerlegten Argumente, man würde alles nur zur Stützung und zum Schutz „UnsererDemokratie“ tun. Die klassische Umkehrung (siehe Orwell 1984) dient eben nicht aus.
In der Diskussion rückt nun die Rede von Ursula von der Leyen vom 14.05.2024 auf dem „Copenhagen Democracy Congress“ in den derzeitigen Fokus. In dieser Rede wird die totalitäre, antidemokratische Denkweise der Frau von der Leyen mehr als ersichtlich.
In der Rede verbreitet von der Leyen die unmissverständliche Botschaft, dass gefährliche Falschinformationen wie ein Virus zu behandeln sind. Statt eine solche Infektion erst zu behandeln, nachdem sie sich festgesetzt hat, solle man die Bevölkerung besser vorbeugend „impfen“….“ Kurz gesagt: Vorbeugung ist besser als Heilung.“, so von der Leyen.
Diese Botschaft muss für jeden, der zumindest etwas von Demokratie hält, völlig fassungslos zurücklassen. Von der Leyen meint damit tatsächlich, abweichende Meinungen und Fakten müssen breits im Vorfeld ausgemerzt werden, noch bevor sie die „Bevölkerung“ anstecken. Demokratischer Diskurs ist somit weder erwünscht noch möglich.
Und damit sind wir wieder beim Digital Services Act (DSA) der den gesetzlichen Rahmen für Zensur durch staatsnahe Organe bildet. Wir sind wieder bei Durchsuchungen, Beschlagnahmen, Verurteilungen, Haftstrafen, Strafbefehlen und Verboten. In Deutschland wird bei den Schikanen insbesondere der § 130 StGB „Volksverhetzung“ herangezogen. Dieser „Gummiparagraph“ kommt nahezu immer zur Anwendung, wenn nicht gerade eine direkte Beleidigung eines Politikers vorliegt. Bereits den legitimen Wunsch zu äußern, die neulich illegal Eingewanderten mögen das Land wieder verlassen, kann durchaus als Volksverhetzung ausgelegt werden.
Der § 130 StGB macht durch seine Dehnbarkeit die freie Rede zu einem gefährlichen Unterfangen.
Die Forderung den DSA der EU und den Voksverhetzungsparagraphen wieder abzuschaffen muss von jedem wahren Demokraten vehement gefordert werden. Anders ist Meinungsfreiheit nicht wieder zu erlangen.
Ohne Meinungsfreiheit keine Demokratie.
Mr. Trump, please help us!
(RS. 29..12.25 Quelle: EPP EU via YouTube)