Spielregeln nun auch in Sachsen-Anhalt geändert
Die Parteien des s.g. „Altparteienkartells“ haben in Sachsen-Anhalt nun tatsächlich grundlegende Verfahren im Landtag per Beschluss geändert und damit der Demokratie einen schweren Schaden zugefügt.
Kurz vor dem Ende der Legislaturperiode haben die Fraktionen von CDU, Linke, SPD, Grüne und FDP beschlossen, die Rechte der stärksten Fraktion einzuschränken. Dieser Akt richtet sich ganz klar gegen die AfD, die nach allen Umfragen wohl die stärkste Fraktion im künftigen Landtag sein wird und womöglich sogar die absolute Mehrheit im Landtag erreichen kann.
Die Änderungen betreffen hauptsächlich die Wahl des künftigen Landtagspräsidenten sowie die Wahl der Richter zum Landesverfassungsgericht.
Der Präsident soll nun nicht unbedingt von der stärksten Fraktion gestellt werden, sondern wird im zweiten Wahlgang von den anderen Fraktionen gewählt. Auch die Richter zum Landesverfassungsgericht werden künftig wohl nicht mehr mit einer Zweidrittelmehrheit gewählt.
Sollte eine Wahl innerhalb sechs Monate nicht zustande kommen, werden die Richter vom Gericht vorgeschlagen und mit einer einfachen Mehrheit des Landtags gewählt. Bis jetzt hatte die Opposition mit 1/3 der Mandate die s.g. Sperrminorität, womit „problematische“ Richter schlicht nicht gewählt worden sind. Dieses wichtige Kontrollmechanismus der Opposition gilt nun in Sachsen-Anhalt nicht mehr.
Die Begründungen für die „Reform“ hören sich abenteuerlich, wahlweise erschreckend an und zeigen, wie wenig das Parteienkartell von der Demokratie hält. Zunächst wird von den fünf Fraktionen geäußert, man wolle „die Arbeitsfähigkeit der Organe des freiheitlich-demokratischen Verfassungsstaates Sachsen-Anhalt“ sicherstellen.
Die SPD rechtfertigte das Vorgehen damit, es wäre ein „Akt der politischen Hygiene“. Diese Äußerung, die außerordentlich an NAZI-Sprech erinnert, fiel tatsächlich. Natürlich gab man auch an, „unsere Demokratie“ nicht „Machtmissbrauch und Willkür“ überlassen zu wollen.
Was die Kartellparteien nicht bedacht haben ist, was passieren könnte, sollte die AfD in Sachsen-Anhalt die absolute Mehrheit erlangen. Das ist gar nicht so abwegig, zumal absehbar ist, dass weder die FDP noch die Grünen an künftigem Parlament von Sachsen-Anhalt teilnehmen wird.
Zudem ist es auch nicht ausgeschlossen, dass auch das BSW und die SPD den Einzug verpassen könnten. In diesem Fall könnte die AfD-Regierung im Verfassungsgericht ein Richtergemetzel veranstalten, ohne dass die CDU oder die Linke, die dann in der Opposition wären, irgendetwas dagegen unternehmen könnten, selbst wenn sie gemeinsam stimmten. Schließlich haben sie die Sperrminorität gerade auf den Scheiterhaufen der Demokratie geworfen. Ob das den „echten“ Demokraten der Kartellparteien bewusst geworden ist? Diese Frage ist zu bejahen, denn sie wurde im Vorfeld offen diskutiert.
Die AfD reagierte auf die Parlamentsreform wie erwartet. Man sprach von „Trickbetrüger-Parlamentsreform“ und warf den anderen Fraktionen zurecht vor, eine „totalitäre Demokratur“ zu errichten.
Die Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt sind einer der entscheidenden Ereignisse für die Zukunft der Demokratie in ganz Deutschland. In den letzten Jahren gab es viele Anlässe, an der Echtheit des demokratischen Prozesses zu zweifeln. Wir berichteten hier wiederholt über den Niedergang des Parlamentarismus und der Demokratie in Deutschland, verursacht ausnahmslos durch die s.g. „etablierten Parteien“, also durch das Kartell.
(RS. 30.04.26 Bild: Ralf Roletschek via Wikimedia)