Hat die Demokratie nur Glück gehabt?
KOMMENTAR
Gestern hat das Veraltungsgericht zu Köln in einer Eilentscheidung mutmaßlich die Demokratie in Deutschland gerettet oder ihr zumindest noch etwas über die Zeit geholfen. Dass es überhaupt so weit kommen musste zeigt, wie zart und verletzlich das Pflänzchen der "Demokratie" in Deutschland ist und welche gravierenden Konstruktionsfehler die Bundesrepublik hat.
Da ich mir nicht vorstellen kann, dieses Urteil wäre vielen unbekannt geblieben, will ich nur kurz und informationshalber anreißen, was geurteilt wurde. Es wurde gestern geurteilt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Alternative für Deutschland (AfD) bis zum Abschluss des anhängigen Hauptsacheverfahrens nicht als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen und behandeln darf. Kurz gesagt, die AfD sind keine Rechtsextremisten.
Mit dieser „Eilentscheidung“ ließ sich das Gericht ganze 9 Monate Zeit. Das Urteil wurde nicht (wie sonst in Eilentscheidungen üblich) auf wenigen Seiten begründet. Das Gericht begründete ausführlich auf 55 Seiten. Rechtsexperten sehen darin bereits eine Vorabentscheidung in der Hauptsache. Zunächst schmetterte das Gericht den Begriff „Remigration“ vom Tisch. An diesem Begriff hängen sich seit dem s.g. „Geheimtreffen“ in Potsdam alle Gegner der AfD auf und werfen der AfD völkisches Gedankengut und die Absicht, Menschen mit Migrationshintergrund, auch Deutsche, deportieren zu wollen. Nichts davon sieht das Gericht bestätigt. Zwar gibt es in der AfD vereinzelt verfassungsfeindliche Tendenzen, dennoch prägen diese, lt. Gericht, den Gesamtcharakter der AfD nicht maßgeblich.
Das alles ist eine schallende Ohrfeige an den Verfassungsschutz, der mit seinem „Gutachten“ scheinbar lediglich eine Ansammlung von Anekdoten fabriziert hat, jedoch wohl nicht einen einzigen tragfähigen Beweis für die Verfassungsuntreue der AfD beigebracht hat. Das, obwohl die AfD seit Jahren von den Verfassungsschutzbehörden beobachtet wird, auch mit V-Leuten innerhalb der Partei.
Viele Kommentatoren, Rechtsgelehrte und andere Sachverständige verweisen darauf, dass mit der Gerichtsentscheidung der Beweis erbracht ist, der Rechtsstaat funktioniere doch. Ist es aber wirklich so?
Wie konnte es überhaupt so weit kommen?
Wie kann es in einem „angeblichen“ Rechtsstaat und einer Demokratie sein, dass die Regierung ihr unterstellte Staatsorgane missbrauchen kann um eine Opposition zu unterdrücken?
Wie kann es sein, dass sich die Regierung(en), steuerfinanzierte Organisationen hält, die offiziell angeblich nichts mit dem Staat zu tun haben, dennoch der Regierung gegen eine Opposition dienlich sind? Wie kann es sein, dass in einer Demokratie eine steuerfinanzierte (Gebühren = Steuern) Propagandamaschinerie existiert, die eine Opposition bekämpft?
Während viele den Kommentar in den Tagesthemen der ARD bejubeln und meinen, es gäbe doch noch Meinungspluralität im ÖRR, sehe ich darin lediglich eine Schelte an den Geheimdienst, der offensichtlich nicht gut genug und nicht wie bestellt gearbeitet hat und dadurch ein „Geschmäckle“ hinterließ.
Sicher muss eine Demokratie sich Verfassungsfeine erwehren können. Ob wir aber dafür nach „totalitär“ riechende und undemokratische Methoden benötigen? Ob wir dafür in Kauf nehmen müssen den Sozialismus als Staatsform zu akzeptieren? Warum sind im System „Deutschland“ überhaupt solche „Instrumente“ vorhanden? Die Angst vor einem neuen „Adolf“ alleine kann es nicht sein. Es wird so sein, dass der Deutsche es geradezu liebt dominiert zu werden. Ich kann nur raten, schaltet eure Hirne wieder ein.
Wehe Deutschland und der Welt, sollten diese "totalitären" Instrumente tatsächlich mal wieder in die Hände eines Despoten geraten. Hierbei meine ich ausdrücklich nicht die hauptsächlich bürgerliche AfD, sondern eine noch fiktive extremistisch linke Bewegung, die sich allerdings bereits abzeichnet. Der Staat mit seinen sozialistische Gebaren tut alles, damit es mal wieder soweit kommt. Die Antwort kann nur direkte Demokratie sein. Einen anderen Weg aus dieser Demokratiekrise kenne ich nicht.
(RS. 27.02.26)