Das lächerliche Gutachten des Verfassungsschutzes
Ein Kommentar von Richard Schromek
Das AFD-Gutachten des Verfassungsschutzes, aufgrund dessen die gesamte AFD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft worden ist, wurde nun durch alternative Medien gänzlich veröffentlicht. Endlich ist es möglich, sich die Vorwürfe, die der AFD gemacht werden und die angeblichen Beweise gegen die AFD, selbst anzusehen. Wer erwartet hat, das Gutachten wäre mit Beweisen vollgestopft, wer erwartet hat, es würden V-Leute von geheimen Absprachen oder gar von Umsturzplänen berichten, wer erwartet hat, die AFD würde gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung arbeiten… dem sei hier gesagt, nichts davon findet sich im Gutachten.
Die Einstufung des Gutachtens als Geheim, also die Vorenthaltung gegenüber der Öffentlichkeit bei einer Frage von überragendem öffentlichen Interesse, ist eine Missachtung der Öffentlichkeit, des Staates und der Gesetze seitens des Ministeriums und seitens des Verfassungsschutzes.
Nichts in dem Gutachten scheint es zu rechtfertigen, dass das Gutachten als geheime Verschlusssache eingestuft worden ist. Es ist vielmehr eine bunte Sammlung von Äußerungen in Reden oder aus den Medien, die frei zugänglich sind und schon immer waren. Nichts wurde offensichtlich mit nachrichtendienstlichen Mitteln aufgedeckt. So wie es aussieht, ist nicht eine der Äußerungen wirklich justiziabel. Der Verfassungsschutz schwurbelt sich offensichtlich auf über 1.100 Seiten einen völligen Schmarrn zusammen. Nur dadurch ist zu erklären, dass es „Verschlusssache“ geworden ist. Man wollte wohl nicht zugeben müssen, dass man in Wahrheit nichts Konkretes gegen die AfD vorbringen kann.
Man hat offensichtlich jahrelang an dieser sonderbaren „Zitatensammlung“ gearbeitet und nichts weltbewegendes aufgedeckt. Entweder wollten hier Mitarbeiter des VS ihre eigene Existenz rechtfertigen oder der politische Wille, auch nur irgendetwas gegen die AfD vorbringen zu können, war so groß, dass man jede Politikeräußerung gesammelt und bewertet hat.
Wäre die AfD tatsächlich rechtsextremistisch und hätte man dafür irgendwelche unumstößlichen Beweise, würde sich eine Begründung auch auf wenigen Seiten zusammentragen lassen. Stattdessen taugt dieses „Gutachten“ höchstens zum Altpapier.
Nun ja, was wird der AfD aber denn konkret so vorgeworfen?
Zunächst begründete der „Geheimdienst“ dass in der AfD ein ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis vorherrsche, was nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu vereinbaren ist. Man würde bei deutschen Staatsangehörigen zwei Maßstäbe anwenden. Man würde zugereiste Deutsche benachteiligen wollen. Für diese Behauptungen finden sich in der Programmatik der AfD keinerlei Hinweise. Auch wird dieses immer wieder seitens der Partei verneint. Zudem wolle die AfD schwer kriminellen, zugezogenen Besitzern von zwei Staatsangehörigkeiten, die deutsche Staatsangehörigkeit notfalls wieder entziehen, was nicht mit der demokratischen Grundordnung zu vereinbaren wäre. Nun ja, dann muss unser jetziger Bundeskanzler Merz allerdings genau so auf die rechtsextremistische Bank geschoben werden, verlangte er doch im Wahlkampf genau dasselbe.
Überhaupt ist die Diskussion in Deutschland um das „Völkische“ völlig gaga. Zunächst spricht schon das Grundgesetz explizit von dem Deutschen Volke. Dass es verschiedene Völker und Volksgruppen und Volkszugehörigkeiten gibt, ist in der gesamten Welt unstrittig. Ein Italiener wird nie in Japan als Japaner durchgehen, ein Deutscher wird nie ein echter Brasilianer und ein Ägypter wird kein Chinese. Der waschechte Bayer kann sich vielleicht nach einer sprachlichen Selbstkastration in Niedersachsen irgendwann und nach Jahren eindeutschen, ein Hesse wird aber kein Bayer, wo doch schon Franken angeblich keine sind.
Stellen Sie sich vor, Sie dürfen nicht mehr zum „Italiener“ Essen gehen, nur weil der Wirt den deutschen Pass hat. Sagen Sie trotzdem, Sie gehen zum Italiener, sind Sie nach den Maßstäben des Verfassungsschutzes rechtsextremistisch. Diese ganze Diskussion führt zum Nichts, ist sinnlos. Es gibt kulturelle und äußerliche Unterscheide, auch wenn es dem linken Spektrum nicht passt.
Zu den einzelnen Inhalten ist nicht viel zu sagen. Vom Prinzip sind es Meinungsäußerungen von Politikern der AfD in Reden, im Wahlkampf, auf X oder oder Facebook. Keine davon ist strafbar. Es sind lediglich nicht strafbare Meinungsäußerungen.
Im Wettbewerb der Parteien im demokratischen Diskurs, in Wahlkämpfen und in den Parlamenten sind noch vor wenigen Jahrzehnten ganz andere Wortäußerungen gefallen. Denken Sie nur an Franz Josef Strauß, an Helmut Kohl oder an Herbert Wehner. Selbst Helmut Schmidt wäre mit der Aussage, arabische Einwanderung wäre ein Problem, heute als gesichert rechtsextremistisch gebrandmarkt worden.
So wird z.B. der AfD zum Vorwurf gemacht, bei der Bundestagswahl 2025 den Slogan „Alice für Deutschland“ benutzt zu haben. Damit soll die AfD ganz bewusst eine Homage an den Nationalsozialismus betrieben haben. Da war der Slogan „Alles für D…land“ ein Ausruf der SA. Nun ja, die meisten empfinden „Alice für Deutschland“ eher als eine Trotzreaktion der AfD auf die Verurteilung von Björn Höcke (AfD Thüringen), der den Slogan „Alles für D….land“ im Landtagswahlkampf benutzt hat. Nach Aussagen von Höcke wusste er noch nicht mal, diese Rede wäre verboten. Oder wussten Sie das?
Dann kommen weitere Zitate zum tragen. So reichte es, wenn Frau Weidel die Hausdurchsuchung beim Stefan Niehoff* als Vorgehen wie in der DDR betitelt hat.
Weitere Beispiele, die ich hier nicht mehr aufzählen will finden sich im Gutachten. Das vollständige Gutachten können Sie z.B. auf NIUS ( www.nius.de ) herunterladen und sich selbst ein Bild machen.
In der Summe handelt es sich bei den Vorwürfen des Verfassungsschutzes um nichts. Es ist ein Ankreiden vom normalen, oft überspitzten, manchmal geschmacklosen Politikersprech, wie er im Wettbewerb der politischen Parteien immer wieder vorkommt. Wenn man so etwas zu Maßstab nimmt, würde Franz Josef Strauß alle Paar Wochen wegen Volksverhetzung verurteilt worden sein.
Der Verfassungsschutz demaskierte sich als Gesinnungspolizei und nicht als Geheimdienst, der uns vor Terroristen und anderen Gefahren beschützen soll. Ferner wurde die Unfähigkeit des Organs mehr als deutlich. Der Verfassungsschutz delegitimiert sich selbst und damit, gefühlt, auch andere Organe des Staates. Ein Staat, der sich eine Gesinnungspolizei hält, hat wesentlich größere Fehler als es viele für wahr haben wollen.
Vielleicht sollte der Verfassungsschutz einfach gänzlich abgeschafft werden.
Die Informationen über Terroristen und andere Umstürzler in Deutschland, könnten wir uns bei den ausländischen Diensten der USA und Großbritanniens einfach kaufen. Käme billiger.
(RS 14.05.25)
* Stefan Niehoff ist ein bayerischer Rentner und Vater einer behinderten Tochter, der einen Beitrag auf X geteilt hat, in dem der damaliger Wirtschaftsminister Habeck (Grüne) als Schwachkopf Professional betitelt worden ist und daraufhin eine Hausdurchsuchung bekam.
Reaktionen aus der "Presse" auf das "Gutachten" des VS
EURONEWS.COM: Verfassungsschutz: AfD-Gutachten "stützt sich ausschließlich auf öffentliche Quellen"
NIUS.DE: Das geheime AfD-Gutachten + Download des "Gutachtens"
NIUS.DE: Faeser log über Gründe für Geheimhaltung
APOLLO NEWS: RA Steinhöfel im Interview (YouTube)