Sparda-Bank wird nicht bestrafft? Warum eigentlich nicht?
Da es sich um Realsatire handelt, haben wir lange mit uns gerungen, in welche Rubrik dieser Artikel eigentlich einzuordnen ist.
Das Thema ist aber viel zu ernst, um es als Satire abzuhandeln.
Am 17.02.2026 hat das Landgericht Frankfurt (Oder) den AfD-Landtagsabgeordneten Wilko Möller zu einer Geldstrafe von insgesamt 11.600,00 EUR Strafe verurteilt wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB). Auf dem Wahlplakat der AfD aus dem Jahre 2024, das Möller in Auftrag gab, sehen die Richter den s.g. "Hitlergruß". Das Gericht geht ferner davon aus, dass Möller mit dem "Hitlergruß" bewusst provozieren wollte.
Wo die Richter auf diesem Plakat einen "Hitlergruß" sehen ist irgendwie nicht wirklich zu erkunden.
Laut Wikipedia wird beim Hitlergruß der rechte Arm mit flacher Hand auf Augenhöhe schräg nach oben gestreckt. Ein kurzer Blick in die allseits beliebte Internetenzyklopädie hätte den Richtern beim Sehen geholfen.
Jeder mit einem halbwegs gesunden Menschenverstand ausgerüstete Mensch sieht, wie zwei Hände, über den Kindern ausgestreckt, eine Art Dach bilden sollen. Die Intension dieser Abbildung ist für jeden klar erkennbar. Auch scheint genau diese Art von Abbildung eine reiche Tradition zu haben, auf Plakaten der Parteien und in Firmenwerbung, wie man unschwer auf den übrigen Plakaten sehen kann. Weder die Verantwortlichen der Sparda-Bank noch der CDU oder bei den Grünen sind jemals wegen der absolut vergleichbaren Darstellung in irgend einer Weise angegangen worden. Also was soll das?
Wer in diesem skandalösen Vorgang vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) eine Verfolgung der Opposition wittert, der kann aber eigentlich nur Unrecht haben und beruhigt sein, sind unsere Gerichte per Gesetz doch völlig unabhängig und überhaupt nicht politisch oder voreingenommen... oder so.
Mit 100 Tagessätzen gilt der AfD Politiker, Wilko Möller, der übrigens Polizeibeamter im gehobenen Dienst ist, als vorbestraft. Aber auch das war sicher keine Absicht des Gerichts sondern nur der Schwere des Vergehens angemessen... oder so.
Guten Morgen Deutschland.
(RS. 19.02.26 Foto: AfD-Fraktion Brandenburg via Wikimedia)