In den Fängen der NGO’s

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Während Innenminister Dobrindt zumindest recht erfolgreich vorgibt, illegale Migranten an der Grenze abzuweisen, torpedieren linksgrüne NGO’s sein Vorhaben.
So entschied das Verwaltungsgericht Berlin, dass die Zurückweisung dreier Somalier rechtswidrig gewesen sei, weil sich diese bereits auf deutschem Gebiet befanden. Die Somalier klagten mit mutmaßlicher Unterstützung der s.g. Nichtregierungsorganisation ProAsyl.
Das ganze Procedere mit der Einreise der drei Somalier scheint eine Inszenierung zu sein. Zwei Mal zuvor versuchten die Somalier die Deutsche Grenze zu überqueren, und zwar über die Brücke nach Frankfurt/Oder. Beide Male wurde Ihnen die Überquerung der Grenze verweigert, da sie aus einem sicheren Drittland (Polen) einreisen wollten. Das dritte Mal haben die Somalier, wahrscheinlich auf Weisung von betreuenden NGO’s, die Reise mit dem Zug vorgenommen. Am Bahnhof Frankfurt/Oder wurden sie von der Bundespolizei aufgegriffen und wieder nach Polen, mit der gleichen Begründung zurückgeschoben.

Darauf hin wurde prozessiert, mit mutmaßlicher Unterstützung von ProAsyl.
Das Urteil vor dem Verwaltungsgericht in Berlin fiel zu Gunsten der Somalier aus, sie dürfen bleiben und den Asylantrag stellen. Die Begründung war, die Zurückschiebung wäre nicht rechtens, weil die Somalier bereits auf dem deutschen Gebiet waren, nämlich auf dem Bahnhof von Frankfurt/Oder.
Pikant bei der Entscheidung ist, dass der Richter, Florian von Alemann, früher ein Mitglied der vom Verfassungsschutz beobachteten linksextremistischen Organisation „Jungdemokrat*Innen/Junge Linke", angeblich gar nicht wirklich zuständig für diesen Fall gewesen wäre. Wie der Richter an diesen Fall kam wird noch geklärt werden müssen, zumal der Weg der Zuständigkeiten in diesem Fall seltsam war. Zunächst verschob man die Zuständigkeit vom Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) nach Berlin. Dort gab sich eine eigentlich zuständige Richterin für nicht zuständig und schob den Fall in die 28-e Kammer ab. Auf einmal war dann aber die 8-e Kammer mit dem besagten Richter angeblich zuständig. Es wirkt so, als würde man sich den "Ball" so lange zuspielen, bis der gewünschte Richter entscheiden durfte.

ProAsyl, andere pro migrantische Gruppierungen und linke Gazetten feiern das Urteil, als hätte das Verfassungsgericht ein Grundsatzurteil gefällt. Es wird das Ende der s.g. Dobrindtschen Asylwende gefeiert. Doch ist das wirklich so? Mit Nichten. Es handelt sich um ein Urteil über einen Einzelfall. Es ist keine höchstrichterliche Entscheidung, die in solchen Fällen sicher noch kommen wird. Dobrindt gibt sich unbeeindruckt und macht weiter wie zuvor. Zumindest noch im Moment.


Dennoch hinterlässt das Urteil des Verwaltungsrichters einen bitteren Nachgeschmack. Man spricht schon vom Ende des Vertrauens in die Justiz, vom vollzogenen Marsch durch die Institutionen, wie er schon vor 30 Jahren durch die Grünen propagiert wurde und von einer übermäßigen Macht der NGO’s.
Und tatsächlich kann eine solche „Inszenierung“ eines Falls und die womöglich parteiische Entscheidung des Gerichts keinen guten Eindruck in der Bevölkerung hinterlassen. Das gesamte Justizsystem wird an diesem Fall einen Schaden erleiden. Das Ansehen wird schwinden.
Abgesehen davon stellt sich die Frage ob, sofern eine aktive Hilfe bei der Einreise durch die NGO’s stattfand, worauf viele Indizien hinweisen, nicht ein Straftatbestand der gewerbsmäßigen Schleusung erfüllt worden ist. Darüber haben aber andere Stellen zu entscheiden. Gespräche darüber wird es aber geben.

Ferner stellt sich die Frage, wie groß die Macht der s.g. „Asylindustrie“, also der Organisationen, die von der massenhaften Migration profitieren, sowohl finanziell als auch an Einfluss, ist und wer macht da alles mit?
Nun ja, klar involviert ist natürlich ProAsyl mit Kirchen, Gewerkschaften, Wohlfahrts- und Menschenrechtsorganisationen und Flüchtlingsräten, ferner eine Schaar von Anwälten, Immobilienunternehmer usw. Die Macht, auch finanziell, scheint so groß zu sein, dass man keine rechtlichen Auseinandersetzungen mit dem Staat scheut. Asyl ist scheinbar ein sehr gutes Geschäft.

Noch vor wenigen Tagen sprachen Berliner Fahnder in Zusammenhang mit dem Einfliegen der mutmaßlichen ehemaligen afghanischen Ortskräfte von „staatlich legalisierten Schleusungen“. Hier scheint insbesondere die ehemalige Außenministerin Annalena Baerbock eine zwielichtige Rolle gespielt zu haben. Es haben sich Abgründe aufgetan, wir berichteten hier.

(RS. 04.06.25 Q: Bild / NIUS / Berliner Zeitung)

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