Grandioser Sieg vor Gericht! Michael Ballweg freigesprochen

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9 Monate in Stammheim wegen 19,53 €

Michael Ballweg, der Gründer und Galionsfigur der Querdenken-Bewegung, die sich gegen die Zwangsmaßnahmen des Staates während der Coronazeit richtete, wurde vom Landgericht Stuttgart freigesprochen. Die kritischen Beobachter des Prozesses bezeichnen das Urteil als einen lupenreinen Freispruch.

Das Gericht sprach Ballweg frei vom Vorwurf des versuchten gewerbsmäßigen Betruges in 9.450 Fällen mit einer Gesamtsumme von 576.000,00 EUR sowie von einer angeblichen versuchten Steuerhinterziehung in seinem Privatbereich.
Ein kleiner Fleck blieb nach der Großwäsche allerdings an Ballweg hängen. Das Gericht sprach eine Verwarnung aus, weil er insgesamt 19,53 EUR an Steuern hinterzogen hat und versucht hat 2.072,84 EUR zu hinterziehen.
Die Steuerhinterziehung von sagenhaften 19,53 EUR bezieht sich auf nicht korrekt abgerechnete Mehrwertsteuer. Die versuchte Hinterziehung von 2.000 EUR kommt zustande, weil der Steuerberater Ballwegs drei Steuererklärungen nicht eingereicht hat.
Wegen der Steuerhinterziehung von 19,53 wurde Ballweg vom Gericht verwarnt, nicht verurteilt, wie es fälschlich oftmals behauptet wird. Diese Verwarnung ist mit einer Geldstrafe von 3.000 EUR belegt, die für ein Jahr auf Bewährung ausgesetzt ist. In der Summe ein astreiner Freispruch.

Ballwegs Anwälte zeigten sich mit dem Urteil außerordentlich zufrieden.
Das Beschlagnahmte Vermögen Ballwegs in Höhe von 331.000 EUR wird nun zurückgegeben. Für die 9 Monate Haft wird Ballweg mit 75,00 EUR / Tag entschädigt.

Für die hinterzogenen 19,53 EUR saß Ballweg 9 Monate in Stuttgart Stammheim in Untersuchungshaft (Einzelhaft). Zeitweise wurde er im Prozess (andere Quellen sagen während der Vernehmungen) an den Sitzplatz gefesselt, als wäre er ein Terrorist oder Mörder. Diese Behandlung Ballwegs hat nicht nur ein Geschmäckle. Vielmehr zeigt es die Entschlossenheit sich Widersacher vom Hals zu schaffen. Da wir hier keine falschen Behauptungen machen wollen halten wir uns mal zurück und behaupten lediglich, dass die die Beteiligung der Politik naheliegend ist.

Der Führer der außerparlamentarischen Opposition zu Zeiten von Corona, Ballweg, wurde eingekerkert, mit recht absurden Vorwürfen konfrontiert, sein Vermögen beschlagnahmt, die berufliche Existenz zerstört.
Während des Prozesses haben die Richter wiederholt vorgeschlagen, das Verfahren ohne Bedingungen einzustellen. Darauf ließ sich die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft zu keinem Zeitpunkt ein. Neben der Staatsanwaltschaft spielten auch die Finanzbehörden eine treibende Rolle, so dass der Prozess zu einer Auseinandersetzung zwischen den Finanzbehörden, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht wurde. Ob die Regie hinter den Kulissen durch die Politik geführt worden ist, auf die sowohl die Ämter als auch die Staatsanwaltschaft hören müssen, wird sich in den nächsten Tagen und Wochen herauskristallisieren. Der grüne Ministerpräsident Baden-Württembergs, Winfried Kretschmann, wird hier möglicherweise nicht unbeschadet herauskommen.
Unrühmlich auch die Rolle des Gebührenfunks und der linken Gazetten. Hier wurde während des Prozesses weitgehend geschwiegen. Das Ignorieren des Prozesses ist wohl eine bewusste Auslassung. Ballweg sollte weder aufgebauscht noch beachtet werden. Am liebsten sollten wir Ballweg und „Querdenken“ vergessen. Auch nach dem Prozess, der de Facto mit einem Freispruch endete, geben die gebührenfinanzierten Medien bekannt, Ballweg wäre wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden. Dass es hier um 19,53 EUR Umsatzsteuer geht und es sich eigentlich um eine Verwarnung handelt, wird dort nicht erwähnt. Auch die Frankfurter Allgemeine titelt heute in einer Eilmeldung: „Michael Ballweg wegen Steuerhinterziehung verurteilt“. Wüsste man nicht wie die linken Medien funktionieren, könnte man sich fragen: was soll das?

Nach 43 Verhandlungstagen hat man 19,53 EUR gefunden. Bravo!

(RS. 31.07.25 Quelle: Berliner Zeitung, FAZ)

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