Angeklagter im Mordfall Hanna freigesprochen!
Sebastian T., der Angeklagte im Mordfall Hanna wurde heue vor dem Landgericht Traunstein freigesprochen. Für die Haftzeit wird er entschädigt.
Der Prozess ging heute überraschend schnell zu ende, nachdem sowohl die Verteidigung aber auch die Staatsanwaltschaft einen Freispruch beantragt haben. Die Staatsanwaltschaft begründete diesen Antrag damit, dass dem Angeklagten die Schuld an diesem Verbrechen nicht nachgewiesen werden kann.
In der Urteilsbegründung bedauerte die Richterin, dass keine Klarheit für die Familie von Hanna geschaffen werden konnte. In der mündlichen Urteilsbegründung folgte die Richterin der Auffassung der Staatsanwaltschaft und begründete den Freispruch damit, dass es keine Beweise gegen den Angeklagten Sebastian T. gibt.
Eine Pressemitteilung des Landgerichts liegt zur Stunde noch nicht vor
(RS 25.11.25)
Mordfall Hanna wird neu aufgerollt
Der Prozess wegen der Ermordung von Hanna W. in Aschau muss neu aufgerollt werden.
Das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 19.03.2024, in dem der Angeklagte wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu neun Jahren Jugendstrafe verurteilt worden ist, hat der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom 01.04.2025 wegen Formfehler aufgehoben und zurück zum Oberlandesgericht nach Traunstein verwiesen.
Welcher Formfehler wurde begangen?
Lt. Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes hatte sich die Vorsitzende der Jugendkammer, Anfang Januar 2024, in E-Mails mit dem Staatsanwalt über die rechtliche und tatsächliche Würdigung der in der Hauptverhandlung gewonnenen Erkenntnisse ausgetauscht, diesen Kontakt aber der Verteidigung verschwiegen. Mit diesem heimlichen Vorgehen hätte beim Angeklagten der Eindruck entstehen können, dass sich die Vorsitzende nicht mehr unparteilich ihm gegenüber verhalten würde, also befangen wäre. Die Vorsitzende wird am neuen Prozess nicht mehr mitwirken, der Bundesgerichtshof hat die Sache an eine andere Kammer des Landgerichts Traunstein zurückverwiesen.
Wann der neue „Mammutprozess“ in Traunstein anfangen wird steht noch nicht fest. Ebenso die Antwort auf die Frage, ob der Angeklagter zwischendurch auf „freien Fuß“ gelassen wird.
Lt. Der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes sah das Landgericht Traunstein ursprünglich folgenden Tatverlauf als erwiesen an (Zitat): „der damals 20-jährige Angeklagte traf in Aschau im Chiemgau am 3. Oktober 2022 gegen 2.30 Uhr beim Joggen zufällig auf die ihm flüchtig bekannte Studentin Hanna W., die nach dem Besuch einer Diskothek nach Hause ging. Er stieß sie von hinten zu Boden, kniete sich auf ihren Rücken und schlug mit einem stumpfen Gegenstand mindestens siebenmal gegen ihre Schläfe. Damit wollte er ihren Widerstand brechen, um sie sexuell zu missbrauchen. Auch zog der Angeklagte der Geschädigten Jacke und Hose aus. Dann packte ihn jedoch die Furcht, sie könne ihn erkannt haben und später identifizieren. Er entschloss sich daher nunmehr, von sexuellen Handlungen abzusehen und die durch die Schläge bewusstlos gewordene Geschädigte in den infolge Hochwassers reißenden Bärbach zu schleppen, um seine Tat zu verdecken. Hanna W. ertrank im um neun Grad kalten Wasser innerhalb von vier bis fünf Minuten.“
(RS. 20.05.25)